§ 8 SGB IV; §§ 2, 4, 5, 165 SGB VI
Ob die maßgebende (Entgelt-)Geringfügigkeitsgrenze regelmäßig im Monat nicht überstiegen wird, ist auch bei selbstständig Tätigen im Wege vorausschauender Betrachtung zu entscheiden; das gilt auch dann, wenn eine Entscheidung über die Feststellung von Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit erst im Nachhinein getroffen werden soll.
Urteil des 12. Senats des BSG vom 27. 7. 2011 – B 12 R 15/09 R –
Anmerkung von Rainer Liebich, Berlin
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.07.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-07-02 |
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