§ 125 AVG; § 25 SGB IV; § 242 BGB
Der Nachversicherungsschuldner, dessen pflichtwidriges Unterlassen den Rentenversicherungsträger von der Geltendmachung seines Beitragsanspruchs abgehalten hat, handelt grundsätzlich rechtsmissbräuchlich, wenn er sich dennoch auf Verjährung beruft.
Urteil des 5. Senats des BSG vom 27. 6. 2012 – B 5 R 88/11 R –
Anmerkung von Rainer Liebich, Berlin
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.08.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-08-05 |
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