§ 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI; § 14 SGB XI
Der Rentenversicherungspflicht unterliegen nur solche nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen, die die erforderliche (Mindest)Pflegezeit von wenigstens 14 Stunden wöchentlich mit Zeitaufwand für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung erreichen.
Urteil des 12. Senats des BSG vom 5. 5. 2010 – B 12 R 6/09 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Andreas Marschner, Berlin
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.03.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-03-01 |
Seiten 162 - 168
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