Der Trend zur Ganztagsschule führt gegenwärtig dazu, die Schüler in der Mittagspause innerhalb der Schule zu verpflegen. Es kommt zunehmend durch den Schulträger zur Einrichtung einer Schulkantine oder Schulmensa. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für Schüler während der üblichen Schulveranstaltungen ist in Rechtssprechung und Literatur weitgehend geklärt, wohingegen zum Unfallschutz der Schüler während des Schulessens (früher Schulspeisung) – soweit ersichtlich – Rechtsprechung fehlt und in der Literatur lediglich allgemeine Aussagen existieren. Die nachfolgenden Ausführungen haben deshalb zum Ziel, den Unfallschutz der Schüler beim Schulessen zu konkretisieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2008.07.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-07-10 |
Seiten 398 - 401
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