In jüngerer Zeit sind verschiedene Gesetze verabschiedet worden, die die Krankenkassen mit rückwirkenden Regelungen belasten. Diese Gesetze sind geeignet, die Haushaltsplanung der Krankenkassen – und indirekt auch die verlässliche Versorgung der Versicherten – zu gefährden. Kingreen (SGb 2019, 449 ff., 588 ff.) und Huster/Ströttchen (SGb 2019, 527 ff.) haben am Beispiel von Bestimmungen, die durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) zulasten der Krankenkassen eingeführt wurden, die Frage unterschiedlich beantwortet, ob die Krankenkassen sich auf Vertrauensschutz berufen können. Der nachfolgende Beitrag fokussiert, losgelöst von konkreten Gesetzesänderungen, die rechtsstaatlichen Grundlagen der Problematik. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Krankenkassen durch das allgemeine rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot geschützt werden. Auf die von der h. M. verneinte Frage, ob Krankenkassen sich auf Grundrechte berufen dürfen, kommt es nicht an.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.11.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-11-05 |
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