§ 69 SGB IX, Merkzeichen RF
Eine gültige Anspruchsnorm, die im Zusammenhang mit der Rundfunkgebührenbefreiung einen Nachteilsausgleich nach Schwerbehindertenrecht in rechtlich zulässiger Weise begründen könnte, fehlt.
Urteil des LSG Hamburg vom 11. 1. 2006 – L 4 SB 14/05 –
Anmerkung von Dr. Hans-Georg Hansen, Richter am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Mainz
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2007.04.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-04-11 |
Seiten 251 - 255
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