Die Wahl des Rechtsrahmens für die Durchführung der Vergabe sowie Ausführungen der Vergabekammer zur vergaberechtlichen Behandlung der von § 65b Abs. 1 Satz 3 SGB V geforderten Voraussetzung der „Neutralität und Unabhängigkeit“ sollen folgend beleuchtet und in den Kontext der Behandlung von Interessenkollisionen im SGB V eingeordnet werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.08.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-08-04 |
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