Art. 28, 84, 85, 87b, 104a, 120 GG; §§ 71 Abs. 5, 163 SGG; § 88 SVG; § 4 Eingliederungsgesetz NRW
Die durch Landesgesetz erfolgte Auflösung der Versorgungsämter und die Übertragung der Zuständigkeit zur Ausführung des Bundesversorgungsgesetzes und des Soldatenversorgungsgesetzes außerhalb des Wehrdienstverhältnisses auf die Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen ist mit höherrangigem Recht insbesondere mit den Vorschriften des Grundgesetzes vereinbar.
Urteil des 9. Senats des BSG vom 11. 12. 2008 – B 9 VS 1/08 R –
Anmerkung von Dr. Oliver Kahlert, Richter am SG Detmold
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.02.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-02-10 |
Seiten 106 - 118
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