§ 2 Abs. 1 Satz 1 OEG
Ein Tatbeitrag des Gewaltopfers, der unter der Schwelle versorgungsausschließender Mitverursachung bleibt, kann zusammen mit anderen Umständen die Gewährung von Leistungen als unbillig erscheinen lassen.
Urteil des 9. Senats des BSG vom 6. 7. 2006 – B 9a VG 1/05 R –
mit Anmerkung von Prof. Dr. Birgit Hoffmann, FH Mannheim
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2007.02.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-02-12 |
Seiten 111 - 114
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