§§ 82, 84 SGB XII
1. Motivationszuwendungen (in Höhe von 1,60 Euro pro Stunde) eines Mitglieds des Paritätischen Wohlfahrtsverbands für die Teilnahme an einem Arbeitstraining bleiben bei der Bewilligung von Sozialhilfe als Einkommen unberücksichtigt.
2. Zu dem Begriff und den Aufgaben der freien Wohlfahrtspflege.
Urteil des 8. Senats des BSG vom 28. 2. 2013 – B 8 SO 12/11 R –
Anmerkung siehe Besprechungsaufsatz von Prof. Dr. Axel Kokemoor, Fulda, abgedruckt in diesem Heft S. 613 ff.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.11.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-11-03 |
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