§ 25 SGB XII; § 5 SGB II
Ein Erstattungsanspruch des Krankenhauses nach den Vorschriften des SGB XII gegen den Sozialhilfeträger ist bei der Notfallbehandlung eines Arbeitslosengeld-II- bzw. Sozialgeldberechtigten, der keinen Antrag auf diese Leistung gestellt hat und diese Leistung nicht erhält, nicht gesetzlich ausgeschlossen.
Urteil des 8. Senats des BSG vom 19. 5. 2009 – B 8 SO 4/08 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Christian Bernzen und VRiVG a. D. Christian Grube, Hamburg
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.07.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-07-05 |
Seiten 418 - 422
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