§§ 2, 53 Abs. 1 S. 1, § 54 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB XII; § 12 Nr. 1 BSHG
Nachrangige Leistungen des Trägers der Eingliederungshilfe zu einer Schulbildung kommen nur außerhalb des Kernbereichs der Tätigkeit des Lehrers in Betracht.
(Orientierungssatz von Prof. Dr. Peter Mrozynski, Gauting)
Urteil des 8. Senats des BSG vom 18.7.2019 – B 8 SO 2/18 R – ECLI:DE:BSG:2019:180719UB8SO218R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Peter Mrozynski, Gauting
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2020.06.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-06-04 |
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