Rechtliche Anforderungen nach Barrierefreiheit und Instrumente zu ihrer Durchsetzung sind 2002 mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) im deutschen Bundesrecht verankert worden, auch mit Wirkungen für die Sozialleistungsträger und die Sozialgerichtsbarkeit sowie mit sozialrechtlichen Normen. Diese Regelungen haben jedoch für einige Zeit nur wenig sichtbare Wirkungen in Verwaltung und Rechtsprechung gezeigt. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention, die in Art. 9 UN-BRK die Zugänglichkeit als Grundsatz definiert und regelt, hat sich die Aufmerksamkeit für diese Regelungen erhöht. Sozialleistungsträger nehmen in Aktionsplänen auf sie Bezug, die Regelungen sind im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur UN-BRK evaluiert worden und es sind Änderungen für die laufende Wahlperiode des Deutschen Bundestages angekündigt worden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2015.10.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-10-06 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: