Teilurteil oder Trennungsbeschluss als Reaktion auf mögliche Verschlechterungen des Gesundheitszustands des Klägers in Verfahren wegen Erwerbsminderungsrente
Wie ist in Verfahren wegen Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit dem erst in der mündlichen Verhandlung erfolgenden Vortrag umzugehen, der Gesundheitszustand des Klägers habe sich verschlechtert? Muss vertagt werden, wenn dies nicht sofort aufzuklären ist? Oder kann zumindest über einen Teil des Verfahrens entschieden werden?
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