Momentan herrschen ein Schweigen des Gesetzes und reines Rechtsprechungsrecht zur Existenzsicherung von Trennungskindern vor. Damit ist das Problem jedoch nicht gelöst, sondern nur aufgeschoben. Jetzt müssen sachgerechtere Lösungsansätze als die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgeschlagenen fiktiv gleichzeitigen Bedarfsgemeinschaften mit taggenauer Aufteilung des Sozialgeldes für Kinderumgangstage in den jeweiligen Elternhaushalten gefunden werden. Diese Ansätze sollten im Kontext zum Familienrecht entwickelt werden, denn auch dort stellt sich die Frage nach der angemessenen und sachgerechten Unterhaltssicherung des Kindes nach Trennung der Eltern. Nur wenn beide Systeme zusammen betrachtet werden, können Wertungswidersprüche innerhalb der Rechtsordnung vermieden werden. Hierzu sollen die nachfolgenden Überlegungen einen Anstoß bieten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-01-06 |
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