Das Jahr 2008 war durch eine große Zahl an bedeutsamen Entscheidungen des BSG gekennzeichnet. Zwei Verfahren waren vor dem Großen Senat anhängig: Die Vorlage unter dem Az. GS 1/07 hat sich durch Rücknahme erledigt. Über eine Vorlage zum ZRBG konnte der Große Senat in der Sache nicht entscheiden, da die Vorlage unzulässig war (Beschluss vom 12.12.2008, GS 1/08). Die seit Mitte 2007 virulente Rechtsfrage, ob Streitigkeiten über sogenannte Rabattverträge gemäß § 130 Abs. 8 SGB V in die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit fallen, hat erhebliche finanzielle Tragweite. Mit dem GKV-OrgWG vom 15.12.2008 wurde die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit in diesen Vergabesachen nun auch vom Gesetzgeber geklärt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2009.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-03-10 |
Seiten 137 - 149
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: