Auch für das Jahr 2010 verzeichnet das Bundessozialgericht weiterhin einen hohen Geschäftsanfall. Die Zahl der gesamten Neueingänge belief sich im Jahr 2010 auf 3.110. Wir hatten mit 3.225 Neueingängen im Jahre 2009 ein „Rekordjahr“ erreicht, das jetzige Niveau liegt nur leicht darunter. Die entsprechenden Zahlen betrugen 2007: 3.221 und 2008: 3.153. Bei den Neueingängen im Bereich der Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden war gegenüber den Verhältnissen 2009 ein leichter Rückgang festzustellen (minus 3,6 %). Die Zahl der Erledigungen mit 2.496 überstieg indessen die Zahl der Neueingänge mit 2.457, so dass es zu einem weiteren Abbau des Bestandes gekommen ist (jetzt 990). Bei den Revisionsverfahren ist es uns gelungen, die Verfahrensdauer deutlich zu verkürzen. So konnten 2010 mit 64,7 % nahezu 2/3 der Revisionen innerhalb eines Jahres erledigt werden (2009: 44,1 %). Innerhalb von 18 Monaten wurden 90,7 % (Vorjahr 80,9 %) der Revisionen erledigt. Vor diesem Zahlenhintergrund werfe ich mit dem folgenden Bericht einige Schlaglichter auf bedeutsame Grundsatzentscheidungen des Bundessozialgerichts im Jahre 2010.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-03-01 |
Seiten 143 - 156
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: