§ 157 SGB VII; § 33 SGB IV
Die Bildung einer gemeinsamen Tarifstelle für Bäcker und Konditoren im Gefahrtarif liegt trotz unterschiedlicher Gefährdungsrisiken noch im Gestaltungsspielraum des Satzungsgebers.
Urteil des 2. Senats des BSG vom 11.4.2013 – B 2 U 8/12 R
Anmerkung siehe Besprechungsaufsatz von Prof. Dr. Ralf Möller, Berlin, abgedruckt in diesem Heft S. 435 ff.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.08.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-08-04 |
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