§ 8 Abs. 2 Nr 1 SGB VII
Ein achtjähriger Schüler verliert den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht dadurch, dass er infolge Unachtsamkeit oder Zerstreutheit vorübergehend von dem direkten Nachhauseweg von der Schule abweicht.
Urteil des 2. Senats des BSG vom 30. 10. 2007 – B 2 U 29/06 R –
Anmerkung von Dr. Konrad Leube, München
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2008.12.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-12-10 |
Seiten 730 - 733
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