§ 48 SGB X; §§ 56, 73 SGB VII: § 163 SGG
Das Revisionsgericht ist an den vom Tatsachengericht zu Grunde gelegten MdE-Tabellenwert gebunden, wenn nicht festgestellt werden kann, dass dieser Tabellenwert offensichtlich falsch ist bzw. offenkundig dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens oder des Erfahrungswissens anderer einschlägiger Wissenschaftsgebiete widerspricht.
Urteil des 2. Senats des BSG vom 20.12.2016 – B 2 U 11/15 R
– Anmerkung von Prof. Dr. Timo Hebeler, Trier
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.12.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-12-04 |
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