§ 2 Abs.1 Nr. 17, § 8 SGB VII; § 19 SGB XI
Der gemeinsame Rückweg mit der zu pflegenden Person vom Urlaubsort der Letzteren kann für eine Pflegeperson unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.
Urteil des 4. Senats des LSG NRW vom 17. 9. 2010 – L 4 U 57/09 –
Anmerkung von Myra Linder, Essen / Tobias Schlaeger, Essen
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.05.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-05-04 |
Seiten 292 - 299
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