§ 8 SGB VII
Ein Versicherter verrichtet nach den objektiven Umständen nicht die versicherte Tätigkeit in der Verkehrsüberwachung, wenn er mit einem Motorrad von einer Werkstatt zu seiner Wohnung fährt, auch wenn er damit zugleich das Ziel verbindet, zum nächsten beruflichen Einsatzgebiet zu gelangen.
Urteil des 2. Senats des BSG vom 9.11. 2010 – B 2 U 14/10 R –
Anmerkung von Karl Friedrich Köhler, Kassel
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.10.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-10-10 |
Seiten 583 - 588
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