§§ 137a ff. SGB VI; § 143 SGB VII (jeweils i. d. F. 30.10.2008)
Auch bei Überzeugung von der Nichtigkeit einer Satzung darf das Gericht sein Ermessen grundsätzlich nicht an die Stelle des Ermessens der Verwaltung als Normgeber setzen.
Urteil des 5. Senats des BSG vom 3.4.2014 – B 5 R 5/13 R
Anmerkung von Prof. Dr. Joachim Becker, Berlin
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2015.06.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-06-04 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: