Eines der vielen Ziele der bereits seit Mitte der 90er Jahre kontrovers diskutierten Organisationsreform in der Deutschen Rentenversicherung, die im Dezember 2004 parlamentarisch beschlossen und seit Anfang Oktober 2005 auch für die weitere Öffentlichkeit erkennbar ist, war es, die rechtliche Verfasstheit des VDR als eines der zentralen Selbststeuerungsgremien des früheren Rentenversicherungssystems auf eine verlässlichere als die bisherige privatrechtliche Grundlage zu stellen. Nachfolgende Überlegungen sind der Frage gewidmet, ob dies auch tatsächlich gelungen ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2007.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-03-12 |
Seiten 129 - 138
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