Art. 14 GG; §§ 58, 74 SGB VI i. d. F. des WFG
1. Der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG kann nicht entnommen werden, dass rentenrechtliche Anwartschaften allein aufgrund eines bestimmten Lebensalters des Versicherten (hier: Vollendung des 55. Lebensjahres) einen gesteigerten verfassungsrechtlichen Bestandsschutz gegenüber wertmindernden Eingriffen durch den Gesetzgeber aufweisen.
2. Zur Verfassungsmäßigkeit der rentenrechtlichen Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz von 1996.
Beschluss des Ersten Senats des BVerfG vom 27. Februar 2007 – 1 BvL 10/00 –
mit Anmerkung von Dr. Wolfgang Fichte, Richter am BSG, Kassel
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2007.07.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-07-10 |
Seiten 422 - 432
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