§ 103 SGB V
Für die Festsetzung des Verkehrswerts einer Praxis durch die Zulassungsgremien ist kein Raum, wenn der ausscheidende Vertragsarzt sich mit allen Bewerbern über einen Kaufpreis geeinigt hat.
Urteil des 6. Senats des BSG vom 14. 12. 2011 – B 6 KA 39/10 R –
Anmerkung von Olaf Rademacker, Schleswig
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.11.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-11-01 |
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