§§ 54, 78 SGG; § 53 SGB I; § 31 SGB X; § 409 BGB
Zulässige Klageart bei einem Rechtsstreit, mit dem der Versicherte die Auszahlung eines Rentenbetrages begehrt, den der Rentenversicherungsträger aufgrund einer formularmäßigen Abtretungserklärung an ein Kreditinstitut überwiesen hat, ist eine Anfechtungs- und Leistungsklage. Zur Zulässigkeit einer Abtretung nach § 53 Abs. 2 Nr. 1 SGB I und der Anwendbarkeit der Schuldnerschutzvorschrift des § 409 Abs. 1 Satz 2 BGB.
Urteil des 13. Senats des BSG vom 24.10.2013 – B 13 R 31/12 R –
Anmerkung von Gerd Bigge, Hennef
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2015.01.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-01-06 |
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