§ 63 SGB X; § 7 RDG
Kosten für eine rechtmäßige Verbandsvertretung können notwendige Aufwendungen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Widerspruchsverfahren sein, wenn sie in einer satzungsrechtlichen Grundlage wurzeln und das Verbandsmitglied eine endgültige Kostentragungspflicht trifft (Fortführung von BSG vom 29.3.2007 – B 9a SB 3/05 R = BSGE 98, 183 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 6).
Urteil des 14. Senats des BSG vom 18.9.2014 – B 14 AS 5/14 R – Anmerkung von Klaus Feddern, Wiesbaden
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2015.09.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-09-08 |
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