Ebenso wie die Leistungsträger zur Erbringung von Sozialleistungen verpflichtet sind, sind sie verpflichtet, Überzahlungen zurückzufordern und, wenn der Schuldner nicht zahlt, ggf. mittels Zwangsvollstreckung einzutreiben. Dafür stehen ihnen verschiedene Wege mit verschiedenen Vollstreckungsorganen zur Verfügung. In Abhängigkeit davon bestimmen sich die Rechtsschutzmöglichkeiten des Schuldners in der Vollstreckung, die sich auf nahezu alle Gerichtsbarkeiten verteilen.
Ihr Zugang zum eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit"
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
schnell informieren: downloaden und lesen
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 10 Seiten € 16,96* * Inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies nutzen.
Weitere Informationen