Die Urteile des BSG vom 22.9.2009 („Wilhelmshaven I“) und vom 17.12.2009 („Essen“ und „Flensburg“) zu den Unterkunftskosten entwickeln die bisherige Rechtsprechung weiter. Zugleich markieren sie in mehrfacher Hinsicht eine Kehrtwende. Bemerkenswert sind die Entscheidungen insbesondere im Hinblick auf die Bestimmung des abstrakt angemessenen Quadratmeterpreises, wegen der Unklarheit hinsichtlich der gerichtlichen Kontrolldichte und wegen der Frage, ob auf die Wohngeldtabelle zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenze zurückgegriffen werden kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-09-03 |
Seiten 509 - 512
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: