Personen, die einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellen, benötigen die Sozialhilfe häufig nicht erst in einigen Wochen, sondern schon in den nächsten Tagen oder sogar sofort. Den Grundsicherungsträgern ist es aber nicht immer möglich, das Verwaltungsverfahren mit einem Bewilligungsbescheid in so kurzer Zeit abzuschließen. Seit Juli 2017 ermöglicht § 44a SGB XII, zunächst vorläufig über Geldleistungen zu entscheiden. Was ist dabei zu beachten?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2018.09.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-09-04 |
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