In sozialgerichtlichen Verfahren betreffend die Vergütung stationär erbrachter Leistungen bedienen sich die beteiligten Krankenhausträger und Krankenkassen regelmäßig der medizinisch-fachlichen Unterstützung von Krankenhausärzten bzw. von Ärztinnen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Häufig werden diese mit zum Termin gebracht. Sozialrichtern und -richterinnen stellt sich spätestens dann die Frage nach der verfahrensrechtlichen Stellung dieser Mediziner. Dem geht der folgende Beitrag nach, dessen Schwerpunkt die Situation im Termin ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2015.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-09-08 |
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