Im Recht der Sozialversicherung und Arbeitsförderung, aber auch der Sozial- und Jugendhilfe, gibt es eine Tendenz zur Verstärkung des Wettbewerbs unter den sozialen Diensten und Einrichtungen, die die Sozialleistungen erbringen. Der Beitrag erörtert am Beispiel des SGB XI die mit dieser Tendenz verbundenen Fragen: In welchem Verhältnis stehen Wettbewerb und marktförmige Leistungserbringung? Genauer: Führt die Verstärkung wettbewerblicher Elemente zu einem Pflegemarkt? Welche Regelungen des Gesetzes stärken den Wettbewerb und welche beschränken und stören ihn? Es ist alles andere als ein Zufall, dass die Förderung der Investitionskosten einen Schwerpunkt der Untersuchung bildet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2007.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-09-10 |
Seiten 521 - 528
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