Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der ARGEn, plant die Bundesregierung eine Behördentrennung bzw. Aufspaltung der Zuständigkeiten auf die Kommunen für die Unterkunftsleistungen und die Bundesagentur für Arbeit für den Rest. Hierbei stellt sich die Frage, ob der Bundesagentur nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung eine solche Zuständigkeit für den Bereich steuerfinanzierter Fürsorgeleistungen zukommen kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-03-09 |
Seiten 121 - 130
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