In dem vorliegenden Beitrag soll nach der Darlegung des Sachverhaltes und der Entscheidungsgründe (dazu unter II.) zunächst der Regelungszusammenhang (in diesem Kontext wird auch die Berechnung des Kinderzuschlages, die in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten bereitet, erörtert) der Entscheidung des BSG vom 16. 3. 2012 – B 14 KG 1/11 R dargestellt werden (dazu unter III.), um die Entscheidung anschließend einer kritischen Betrachtung zu unterziehen (dazu unter IV.). Schlussendlich wird (unter V.) ein Vorschlag zur Lösung der aufgeworfenen Probleme unterbreitet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-02-04 |
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