Der Begriff „Unfallkausalität“ wird in der Rechtsprechung des BSG als Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfall erst seit Kurzem verwandt und korrespondiert mit althergebrachten Schlagwörtern wie innere Ursache, besondere Betriebsgefahr, selbstgeschaffene Gefahr, gemischte Tätigkeit usw. Dies zu ordnen, ist das Ziel des nachstehenden Beitrags.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.12.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-11-27 |
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