Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde der Begriff der Pflegebedürftigkeit völlig neu definiert. Mit diesem Paradigmenwechsel einhergehend ist das Leistungsrecht der Pflegeversicherung differenzierter als bisher ausgestaltet worden. Die Auswirkungen auf die gesetzliche Unfallversicherung der Pflegepersonen und die sozialgerichtliche Rechtsprechung sind näher zu untersuchen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2020.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-02-04 |
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