| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-07-06 |
Nur drei Jahre nach der umfassenden Bürgergeldreform tritt im Juli 2026 die nächste größere Änderung des SGB II in Kraft. Während mit der damaligen Einführung des Bürgergeldes noch „gegenseitiger Respekt und Vertrauen“ und eine „neue Vertrauenskultur“ angestrebt wurden, betont der Gesetzgeber nun die Notwendigkeit klarer, durchsetzbarer Regeln und wirksamer Instrumente, um die Mitwirkung der Leistungsempfänger einzufordern.
Der Beitrag befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen fehlerhafte Statuszuordnungen in der Krankenversicherung der Rentner rückwirkend korrigiert werden können. Im Mittelpunkt steht die Abgrenzung zwischen spezialgesetzlichen Korrekturvorschriften und den allgemeinen Rücknahmeinstrumenten des SGB X sowie die Bedeutung des Vertrauensschutzes.
Wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Person eröffnet, können die Insolvenzgläubiger ihre Forderungen gem. § 87 InsO nur noch nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren verfolgen. Das bedeutet, dass eine neue Klage gegen den Schuldner unzulässig ist. Ein bereits anhängiges Verfahren wird gem. § 240 ZPO unterbrochen.
Die Anzahl an festgestellten Schwerbehinderungen in Deutschland nimmt stetig zu. In höheren Altersgruppen gilt inzwischen teilweise jeder Dritte als schwerbehindert. Zugleich zeigen sich erhebliche regionale Unterschiede in der Verteilung. Das lässt die Frage aufkommen, ob empirische Anhaltspunkte für mögliche Fehlentwicklungen im Feststellungsverfahren bestehen.
Übersicht über die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – bearbeitet auf Grund der Terminvorschau und des Terminberichts
BSG, Urteil des 1. Senats vom 12.6.2025 – B 1 KR 26/24 R – ECLI:DE:BSG:2025:120625UB1KR2624R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Karsten Scholz, Hannover
BSG, Urteil des 3. Senats vom 12.6.2025 – B 3 P 8/23 R – ECLI:DE:BSG:2025:120625UB3P823R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. iur. Peter Baumeister, Stuttgart
BSG, Urteil des 12. Senats vom 22.7.2025 – B 12 BA 14/23 R – ECLI:DE:BSG:2025:220725UB12BA1423R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Brigitte Jährling-Rahnefeld, Berlin
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
