Sozialversicherung bei Freistellung
Sozialer Schutz, der an das Vorliegen von Beschäftigung und i.d.R. dabei erzieltem Entgelt anknüpft, muss bei Freistellungen Probleme im Hinblick auf eine gleichwohl fortbestehende soziale Sicherung bekommen. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit diesbezüglichen Lösungen.
Seiten 448 - 457
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.08.2010.448