Die Sozialgerichtsbarkeit

Unfallversicherung: Gesamtunternehmen / Unternehmeridentität

§§ 75, 77, 78, 100 SGG; §§ 121, 131, 136, 137 SGB VII

1. Bei der Ausgliederung eines Unternehmens ist zur Vermeidung einer unzulässigen Doppelzuständigkeit der zuständige Unfallversicherungsträger wie bei einer Neugründung – nach Art und Gegenstand der ausgeübten Tätigkeit – zu bestimmen.

2. Ein Gesamtunternehmen setzt nicht die rechtliche Identität in der Person der Unternehmer voraus.

Urteil des 2. Senats des BSG vom 2. 4. 2009 – B 2 U 20/07 R –

Anm. von Michael Quabach, Berlin

Seiten 177 - 183

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.03.2010.177