Verfahren: Befundbericht / Honorar / Umsatzsteuer
§ 21 SGB X; § 12 JVEG
Ein Arzt, der in einem Verwaltungsverfahren auf Veranlassung der Behörde einen Befundbericht ohne nähere gutachtliche Äußerung ausstellt, hat gegenwärtig keinen Anspruch auf Ersatz von Umsatzsteuer.
Urteil des 9. Senats des BSG vom 2. 10. 2008 B 9 SB 7/07 R
Anmerkung von Fritz Keller, Erfurt
Seiten 603 - 609
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.10.2009.603