Verwaltungsverfahren: Herstellungsanspruch / Anmeldung Entschädigungsanspruch
§§ 14 f. SGB I; § 19 Satz 2 SGB IV; § 18 SGB X
Mit einer förmlichen Antragstellung auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird nicht zugleich ein Antrag auf Hinterbliebenenleistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt. Keine Zurechnung einer Pflichtverletzung eines sonstigen Dritten (hier: kommunale Gemeinde mit Funktion einer Ortsbehörde für Rentenversicherung) im Rahmen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs gegenüber dem Unfallversicherungsträger.
Urteil des 2. Senats des BSG vom 17. 2. 2009 B 2 U 34/07 R
Anmerkung von Prof. Dr. Peter Mrozynski, München
Seiten 47 - 53
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.01.2010.047