Die Sozialgerichtsbarkeit

Was bringt die neue VO (EG) Nr. 883/2004?

Die Wanderarbeitnehmerverordnung (EG) Nr. 883/2004 stellt die seit 35 Jahren größte Reform im koordinierenden europäischen Sozialrecht dar. Wenn man die neue VO (EG) Nr. 883/2004 charakterisieren will, kann man sagen, dass es sich um eine Rechtsvereinheitlichung mit begrenzter Sachreform handelt. Die VO (EG) Nr. 883/2004 wird die VO (EWG) Nr. 1408/71 ablösen. Dazu bedarf es aber noch der Verabschiedung einer Durchführungsverordnung, deren Entwurf gegenwärtig beraten wird.

Seiten 201 - 210

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.04.2008.201