Die Sozialgerichtsbarkeit

Wer bestimmt den Sitz eines Sozialversicherungsträgers?

Der Autor untersucht anhand des vorrangigen Untersuchungsobjektes der gemeinsamen Unfallkasse nach § 116 SGB VII die Frage, wem die Kompetenz zur Bestimmung des Sitzes von Sozialversicherungsträgern zukommt. Damit einher geht ein intensives Beleuchten des Selbstverwaltungsrechts.

Seiten 19 - 24

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.01.2009.019