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Rechtsprechung mit Anmerkungen

Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft / Aufteilung

Kennzahl sgb_20100309
Heinrich Schürmann
 
§ 22 SGB II

Nutzen Hilfebedürftige eine Unterkunft gemeinsam mit anderen Personen, so sind die Kosten im Regelfall anteilig pro Kopf aufzuteilen. Dies gilt auch dann, wenn eine Hilfebedürftige gemeinsam mit ihrer Tochter, die BAföG-Leistungen bezieht, eine Wohnung nutzt.

Urteil des 14. Senats des BSG vom 27. 2. 2008 – B 14/11b AS 55/06 R –

Anmerkung von Heinrich Schürmann, Oldenburg
(Seite 163 - 169)
SmartLink: SGb.03.2010.163 Hilfe

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