Die Sozialgerichtsbarkeit
Zeitschrift für das aktuelle Sozialrecht

Inhalt der Ausgabe 06/2006

Inhalt

Aufsätze

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans F. Zacher
Prof. Dr. Dr. h. c. Eberhard Eichenhofer

Aktuelle Entscheidungen

Bundessozialgericht
Übersicht über die jüngste Rechtsprechung – bearbeitet auf Grund der Presse-Vorberichte und der Presse-Mitteilungen des BSG

Entscheidungsbesprechungen

1. Ein Pflegeheimträger kann von der Pflegekasse die Zahlung des Pflegesatzes einer höheren Pflegestufe verlangen, wenn der Hilfebedarf bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung die Zuordnung des Versicherten zu dieser höheen Pflegestufe rechtfertigt. Der Versicherte ist im Rechtsstreit beizuladen.
2. … *)
3. … *)
(Urteil des 3. Senats des BSG vom 1. 9. 2005 – B 3 P 4/04 R – Anmerkung von Prof. Dr. Volker Neumann, Berlin)
Auch nach In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit besteht bei untervollschichtigem Leistungsvermögen Anspruch auf Gewährung befristeter „Arbeitsmarktrente“, wenn die gesetzlich bestimmten Voraussetzungen noch unter Geltung alten Rechts erfüllt waren, die Rente wegen der Fälligkeitsbestimmung des § 101 Abs. 1 SGB VI aber erst nach der Gesetzesänderung zu leisten ist.
Urteil des 13. Senats des BSG vom 8. 9. 2005 – B 13 RJ 10/04 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Jürgen Beschorner, Berlin
1. Die Kassenärztliche Vereinigung darf in ihrem Honorarverteilungsmaßstab auch ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung Fristen für die Vorlage der vertragsärztlichen Abrechnung eines Quartals setzen und als materielle Ausschlussfristen ausgestalten.
2. … *)
Urteil des 6. Senats des BSG vom 22. 6. 2005 – B 6 KA 19/04 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback, Hamburg
In Zulassungsverfahren von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten, die nach dem 1. 1. 2002 rechtshängig geworden sind und in denen deshalb Gerichtskosten erhoben werden, ist zur Berechnung von Streitwert und Gegenstandwert der anwaltlichen Tätigkeit im Regelfall auf den Gewinn abzustellen, den der Betroffene in den nächsten drei Jahren aus der vertragsärztlichen Tätigkeit erzielen könnte (Änderung der bisherigen Rechtsprechung).

Beschluss des 6. Senats des BSG vom 1. 9. 2005 – B 6 KA 41/04 R –
Anmerkung von Dr. Martin Stellpflug, Berlin

Schrifttum

Priv.-Doz. Dr. Stephan Rixen
 

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