Inhalt » Archiv » Ausgabe 06/2008 » 45 Jahre: ein Stellvertretermerkmal für den Ausschluss versicherter Frauen? (Teil II)

45 Jahre: ein Stellvertretermerkmal für den Ausschluss versicherter Frauen? (Teil II)

Europaweit kommt es in der Erwerbsbiographie von Frauen zu Unterbrechungen. In Fortführung von Teil I dieses Beitrages (abgedruckt in SGb 2008 S. 272 ff.), beleuchtet dieser Teil die offene Methode der Koordinierung in der Rentenpolitik. Für die rentenpolitische Diskussion in Deutschland kann der Blick über die Grenzen wertvolle Impulse geben. Nach Art. 5 der Richtlinie 79/7/EWG ist der Bundesgesetzgeber außerdem vor 2012 gefordert, die 45 Jahre zur abschlagsfreien Rente ab 65 zu verändern, da sie für Frauen wie ein Stellvertretermerkmal des Ausschlusses wegen des Geschlechts wirken.

Seiten 332 - 336

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.06.2008.332

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