Inhalt » Archiv » Ausgabe 08/2006 » Arbeitsförderung: Ablehnung ärztlicher Untersuchung / Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung

Arbeitsförderung: Ablehnung ärztlicher Untersuchung / Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung

§§ 60 ff. SGB I; §§ 20, 48 Abs. 1 SGB X; § 119 SGB III

1. Verfügbarkeit als Voraussetzung eines Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe kann nicht allein deshalb verneint werden, weil sich der Arbeitslose weigert, sich ärztlich untersuchen zu lassen.

2. Zum Verhältnis von § 66 SGB I und § 48 SGB X beim Entzug einer Lohnersatzleistung wegen Arbeitslosigkeit, wenn Zweifel an der Verfügbarkeit bestehen.

Urteil des 7. Senats des BSG vom 20. 10. 2005 – B 7a/7 AL 102/ 04 R –
mit Anmerkung von Prof. Dr. Andreas Marschner, Fachhochschule des Bundes, Fachbereich Sozialversicherung, Berlin

Seiten 484 - 488

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.08.2006.484

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