Inhalt » Archiv » Ausgabe 07/2009 » Arbeitsförderung: Insolvenzgeld / Neue Insolvenz

Arbeitsförderung: Insolvenzgeld / Neue Insolvenz

§ 183 SGB III; §§ 217 ff. InsO

Bei andauernder Überwachung der Planerfüllung durch den Insolvenzverwalter rechtfertigt die Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens nicht die Annahme, die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers sei beendet und ein neues Insolvenzereignis könne eintreten (Bestätigung und Weiterführung von BSG vom 21. 11. 2002 – B 11 AL 35/02 R = BSGE 90, 157 = SozR 3-4300 § 183 Nr 3).

Urteil des 11. Senats des BSG vom 29. 5. 2008 – B 11a AL 57/06 R –

Anmerkung von Prof. Dr. Hans-Dieter Braun, Mannheim

Seiten 435 - 440

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.07.2009.435

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