Inhalt » Archiv » Ausgabe 12/2006 » Arbeitsförderung: Kurzarbeitergeld / Rheumabandage aus Katzenfell

Arbeitsförderung: Kurzarbeitergeld / Rheumabandage aus Katzenfell

§ 170 SGB III

Wirtschaftliche Gründe i. S. d. § 170 Abs. 1 Nr. 1 SGB III liegen nicht vor, wenn ein Arbeitsausfall wesentlich darauf beruht, dass ein Produkt (hier: Rheumabandagen aus Katzenfell) aus der Mode kommt.

Urteil des 7. Senats des BSG vom 15. 12. 2005 – B 7a AL 10/05 R –
mit Anmerkung von Bernd Mutschler, Vizepräsident des Sozialgerichts, Karlsruhe

Seiten 745 - 752

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.DieSozialgerichtsbarkeit.de/SGB.12.2006.745

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